Unsere Leistungen

Arbeitssicherheitsschuhe

Das Beste für Ihre Füße!

Arbeitssicherheitsschuhe nach DGUV 112-191

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe unterliegen einer Baumusterprüfung nach DIN EN20345, DIN EN 20346 und DIN EN 20347.
Die Zulassung nach dieser Baumusterprüfung erlischt schon bei der kleinsten Abänderung am Schuh (z.B. Verwendung eines anderen Schnürsenkels).
Das hat zur Folge, das die Haftung bei einem Unfall auf denjenigen übergeht, der die Schuhe in dieser abgeänderten Form in Verkehr gebracht hat.positiv zu beeinflussen.

Für orthopädische Zurichtungen und Einlagen galt seitens der Berufgenossenschaften eine Ausnahmeregelung, welche aber mit Wirkung zum März 2013 ersatzlos gestrichen wurde.

Leistungsübersicht

Einlagen und Zurichtungen am Arbeitssicherheitsschuh

am Arbeitssicherheitsschuh nach DGUV 112-191


Es darf nur noch bei ausgewählten Sicherheitsschuhen eine Einlagenversorgung oder Schuhzurichtung vorgenommen werden. Angesichts dessen haben mehrere Hersteller Systeme für orthopädische Anpassungen an Sicherheitsschuhen entwickelt, die als Bausatz baumustergeprüft sind. Wir arbeiten mit verschiedenen Herstellern von baumustergeprüften Bausätzen für Einlagenversorgung und Schuhzurichtungen zusammen, um unseren Kunden auch in ihren Sicherheitsschuhen die gewohnte, qualitativ hochwertige Versorgung bieten zu können.

Da nicht jedes Modell eines Herstellers für Einlagen bzw. Zurichtungen zugelassen ist empfehlen wir Ihnen vor der Anschaffung des Sicherheitsschuhs mit uns Rücksprache zu halten um zu klären welches Modell nach Ihren Bedürfnissen umgearbeitet werden darf.

Informationen zu den Kostenübernahmevarianten finden Sie unten.

Maßgefertigte Arbeitssicherheitsschuhe

nach DGUV 112-191

Für Kunden denen eine Versorgung mit Einlagen und/oder Zurichtungen am konfektionierten Arbeitsicherheitsschuh nicht ausreicht besteht die Möglichkeit der kompletten Fertigung von orthopädischen Arbeitssicherheitsschuhen nach DGUV 112-191 in in unserer Werkstatt.

Informationen zu den Kostenübernahmevarianten finden Sie unten.

Kostenübernahme

Für orthopädisch veränderte Arbeitssicherheitsschuhe gelten andere Kostenerstattungsregelungen als für Privatschuhe.
Bei Privatschuhen übernimmt die Krankenkasse bei ärztlicher Diagnose
und Verordnung die Kosten.

Bei Arbeitssicherheitsschuhen können unterschiedliche Stellen die Kosten übernehmen:

1. Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber

Hier erhält der Arbeitgeber von uns einen Kostenvoranschlag.
Stimmt dieser dem Kostenvoranschlag schriftlich zu werden die nötigen Arbeiten ausgeführt und die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Arbeitgeber.

2. Gesetzlicher Unfallversicherungsträger

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Kosten nur dann, wenn eine Fußschädigung infolge eines Arbeitsunfalls (einschließlich eines Unfalls auf dem Weg von und zur Arbeit) oder eine Berufskrankheit vorliegt.

3. Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge

Diese Stelle übernimmt die Kosten dann, wenn kein Anspruch gegen eine BG oder Unfallkasse gelten gemacht werden kann und die Fußschädigung durch militärische oder militärähnliche Dienstverrichtungen, durch Kriegseinwirkung oder durch Ausübung des Wehrdienstes oder des Zivildienstes entstand.

4. Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Kosten wenn kein Anspruch gegen Träger aus den Punkten 2 und 3 besteht und durch die Versorgung eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgewendet werden kann. Zusätzlich muss entweder eine Wartezeit von 15 Jahren bei Antragstellung erfüllt sein, oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird bezogen.
Antragsformulare finden Sie unten.

5. Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Kosten wenn kein Anspruch gegen Träger aus den Punkten 2 bis 4 besteht bei angeborener oder erworbener Fußbehinderung.

6. Träger der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

7. Träger der Sozialhilfe

 

Formulare

Antragsformulare

Die Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung lautet: 0800/100048012

Rentenversicherung Erstantrag

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte

DRV-G100 (194,7 KiB)

Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Berufsleben

DRV-G130 (390,9 KiB)

Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers

DRV-Notwendigkeitsbescheinigung (31,3 KiB)

Ärztlicher Bericht zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

DRV-Ärztlicher Bericht (323,4 KiB)

Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf orthopädische

DRV-Ärztlicher Befundbericht (51,3 KiB)

Rentenversicherung Folgeantrag

Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

DRV - Kurzantrag (37,5 KiB)

Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers

DRV - Notwendigkeitsbescheinigung (31,3 KiB)